Information zur Veröffentlichung der Bilder

>Personen auf „öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen“ dürfen auch ohne Zustimmung abgebildet werden.

>Mannschaftsfotos und Gruppenfotos stellen ein bewusstes Posieren vor der Kamera dar, so dass davon ausgegangen werden kann, dass damit auch das Einverständnis zur Veröffentlichung verbunden ist.

>Personen auf Fotos dürfen ohne deren Zustimmung erkennbar wiedergegeben werden, wenn die Personen lediglich Beiwerk eines Hauptmotivs sind.

>Des Weiteren wird bei Veranstaltungen vorher darauf hingewiesen, wer nicht auf Fotos veröffentlicht werden möchte, muss sich bei dem Fotografen oder einem Vorstandmitglied selbstständig melden.